*Alle Preise gelten ab dem 01.01.2024. Haushalt 2 ab 2.000 kWh p.a.. Vertragslaufzeit unbefristet, kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats. Preise gerundet. Sie beinhalten bereits die Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Konzessionsabgaben, Belastungen aus dem KWKG, die Stromsteuer, die Belastungen aus der § 19 StromNEV-Umlage und die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG sowie die Umsatzsteuer (z. Z. 19 %). Etwaige Änderungen der Umsatzsteuer sowie derzeit noch nicht bekannte Steuern, Umlagen und Abgaben sind ausgenommen. Werden beim Kunden moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz eingebaut, können hierdurch Konfigurations- und Zählereinbaukosten anfallen. Bei modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen erhöhen sich die Kosten für den Messstellenbetrieb auf Grundlage der vom zuständigen Messstellenbetreiber veröffentlichten Entgelte, soweit diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden.

Der Preisvergleich berücksichtigt die derzeit gültigen Allgemeinen Preise Ihres zuständigen Grundversorgers1 für Haushaltskunden gemäß §36 Abs. 1 EnWG unter Geltung der Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (Vertragslaufzeit unbefristet, kündbar mit einer Frist von 2 Wochen) sowie den Tarif Haushalt I oder Tarif Haushalt II der kommpower-Kooperation (Stadt- und Gemeindewerke Lebach, Heusweiler, Eppelborn, Friedrichsthal, Kleinblittersdorf und die Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft) gültig seit 01.01.2023: Vertragslaufzeit unbefristet, kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anbieter in Einzelfällen auch Produkte und Servicepakete anbieten, die günstiger sein können.

1Wird eine Kommune von zwei Grundversorgern bedient, erfolgt ein Vergleich des kostengünstigeren Grundversorgers zu den kommpower-Tarifen.

Wenn Sie sich für die Zahlungsweise SEPA-Lastschriftmandat entscheiden, dann ermächtigen Sie den Lieferanten, wiederkehrende Zahlungen von dem von Ihnen angegebenen Konto mittels Lastschrift zum jeweiligen Fälligkeitsdatum einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger des Lieferanten auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.Die Gläubiger Identifikationsnummern der Werke der kommpower-Kooperation sind:

Gemeindewerke Heusweiler GmbH: DE11GWH00000082609
Gemeindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG: DE13ZZZ00000114874
Stadtwerke Lebach GmbH & Co. KG: DE24SWL00000079368

Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen noch separat mitgeteilt.